1. Zutritt und Nutzungsberechtigung
- Der Bikepark ist Vereinsgelände des Eile Radsportvereins.
- Die Nutzung des Bikeparks ist ausschließlich Mitgliedern des Eile Radsportvereins gestattet.
- Eine Weitergabe der Nutzungsberechtigung an andere Personen ist nicht gestattet.
- Nichtmitglieder dürfen die Strecken weder befahren noch als Fußgänger betreten, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Verein gestattet wurde.
- Den Anweisungen des Vereins, der Streckenverantwortlichen und der Aufsicht ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Zugelassene Fahrzeuge
- Der Bikepark darf ausschließlich mit geeigneten Fahrrädern bzw. Mountainbikes befahren werden.
- Motorräder, Mopeds, Quads, E-Scooter, Go-Karts oder sonstige motorisierte Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
- Das Fahrrad muss sich in einem technisch einwandfreien und sicheren Zustand befinden.
- Insbesondere Bremsen, Reifen, Lenker, Laufräder und Antrieb müssen vor der Nutzung überprüft werden.
- Fahrräder mit gefährlichen oder hervorstehenden Anbauteilen dürfen nicht verwendet werden.
3. Schutzausrüstung – Pflicht
Für die Nutzung des Bikeparks gilt eine vollständige Schutzausrüstung.
Mindestens erforderlich sind:
- Helm
- Knieprotektoren
- Ellbogenprotektoren
- Handschuhe
- festes, geschlossenes Schuhwerk
Für die anspruchsvolleren Strecken wird zusätzlich bzw. verpflichtend empfohlen:
- Fullface-Helm
- Rücken-/Brustprotektor bzw. Protektorenweste
- geeignete lange Bikebekleidung
- Schutzbrille
Bei fehlender vorgeschriebener Schutzausrüstung ist das Befahren nicht gestattet. Die Kombination aus Helm und weiteren Protektoren wird auch bei anderen Bikeparks ausdrücklich als Sicherheitsstandard verwendet.
4. Befahren der Strecken
- Die Strecken dürfen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung befahren werden.
- Gegenverkehr und Rückwärtsfahren auf der Strecke sind verboten.
- Vor der ersten Fahrt muss sich jeder Fahrer mit dem Streckenverlauf und den Hindernissen vertraut machen.
- Jeder Fahrer darf nur Strecken und Hindernisse befahren, die seinem persönlichen Fahrkönnen entsprechen.
- Sprünge und Hindernisse dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung befahren werden.
- Das Umfahren oder Überspringen von Hindernissen erfolgt auf eigene Verantwortung.
- Auf der Strecke darf nicht unnötig angehalten werden.
- Muss angehalten werden, ist die Strecke schnellstmöglich und ohne Gefährdung anderer Fahrer zu verlassen.
- Im Bereich von Sprüngen, Landungen und unübersichtlichen Stellen darf niemals angehalten werden.
5. Rücksichtnahme
- Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet werden.
- Auf langsamere, unerfahrene und jüngere Fahrer ist besondere Rücksicht zu nehmen.
- Überholen ist nur möglich, wenn dadurch keine Gefahr für andere entsteht.
- Kein Drängeln, Abdrängen oder absichtliches dichtes Auffahren.
- Fußgänger dürfen sich grundsätzlich nicht auf den Fahrstrecken aufhalten.
6. Streckenzustand
- Bei Regen, aufgeweichtem Boden oder ungeeigneten Witterungsverhältnissen kann der Bikepark ganz oder teilweise gesperrt werden.
- Gesperrte Strecken dürfen nicht befahren werden.
- Absperrungen, Flatterband, Hinweisschilder und Sperrschilder sind unbedingt zu beachten.
- Beschädigungen an Strecken oder Hindernissen sind unverzüglich dem Verein zu melden.
- Veränderungen an der Strecke oder an Hindernissen durch Nutzer sind verboten.
7. Verhalten auf dem Gelände
- Das Gelände ist sauber zu halten.
- Müll ist mitzunehmen bzw. in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel sind vor und während der Nutzung des Bikeparks untersagt.
- Wer erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen steht, darf den Bikepark nicht nutzen.
- Rücksicht auf Anwohner, Grundstückseigentümer und die Umgebung ist verpflichtend.
8. Unfall und Notfall
Bei einem Unfall gilt:
- Fahrt sofort unterbrechen.
- Strecke sichern und nachfolgende Fahrer warnen.
- Verletzten helfen, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
- Bei schweren Verletzungen 112 verständigen.
- Den Vereinsverantwortlichen über den Unfall informieren.
9. Eigenverantwortung
Das Befahren eines Bikeparks ist mit besonderen sportlichen Risiken verbunden. Jeder Nutzer muss seine eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen und darf keine Strecke befahren, deren Anforderungen er nicht sicher beherrscht.
10. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Bei Verstößen gegen diese Nutzungs- und Befahrungsregeln kann der Verein:
- die Nutzung des Bikeparks sofort untersagen,
- einen Platzverweis aussprechen,
- die Nutzungsberechtigung zeitweise oder dauerhaft entziehen,
- bei schweren oder wiederholten Verstößen weitere vereinsrechtliche Maßnahmen ergreifen.


